Die Gelencsér Zahnklinik > Kostenerstattung in Ungarn
Kostenerstattung – Zuschüsse
Diese Regeln gelten in der Bundesrepublik Deutschland
Zuschuss für Zahnersatz
Laut des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes vom Januar 2004 sind alle Versicherten von den gesetzlichen Krankenkassen zur Kostenerstattung zahnärztlicher Dienstleistungen in allen Staaten der Europäischen Union - somit auch in Ungarn - berechtigt. Vor der Abreise muss man die Behandlung anhand der vorhandenen Unterlagen, wie etwa des Heil- und Kostenplans von der befugten Krankenkasse prüfen und genehmigen lassen. Unter dem Begriff Zahnersatz sind Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate zu verstehen.
Zuschuss für Kuren
Natürlich kann auch eine Kur in Ungarn bei den Krankenkassen beantragt werden. Dieses Verfahren nimmt jedoch ein bisschen mehr Zeit in Anspruch. Am 1.April 2007 ist ein neues Gesetz (§ 40 SGB V). in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten, wonach die Versicherten berechtigt sind, die Rehabilitationseinrichtung – wo die Kur erfolgen soll – selbst auszuwählen. Dieses Wahlrecht bezieht sich nur auf ambulante Vorsorgedienstleistungen - jedoch nicht auf stationäre Vorsorgeleistungen. Aber wie kann man eine Kur beantragen? Wer ist zu einem Kuraufenthalt berechtigt? Was soll man machen, wenn eine Kur nicht angenommen wurde? Hiermit möchten wir Ihnen auf diese wichtigen Fragen eine Antwort geben.
Zuschuss Prävention
Seit dem Jahr 2000 sind die Krankenkassen berechtigt, Vorbeugungsmaßnahmen zu unterstützen (§ 20 Abs. 1 SGB V). Zahlreiche Krankenkassen haben Bonusprogramme im Angebot, die dem Zweck dienen, die gesunde Lebensweise langfristig in den Alltag zu übernehmen, indem sie den Versicherten ein gesundheitsorientiertes Verhalten vermitteln. Da eine Vielzahl von Versicherten für solche präventive Kurse nur während der Ferien Zeit hat, werden auch Präventionskurse im Urlaub von den Krankenkassen – zumindest in der Europäischen Union – unterstützt. Jährlich werden zwei Präventionsthemen mit einem Zuschuss von je bis zu 75 Euro gefördert.
Pro Jahr können mit einem Zuschuss von jeweils bis zu 75 Euro.